1.1 Laufzeit: Der Wartungsvertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit des Wartungsvertrages beginnt mit der ersten Rechnungslegung.
1.2 Zahlungsverzug: Das Entgelt ist jährlich im Vornhinein fällig und wird am Beginn eines jeden Vertragsjahres in Rechnung gestellt und ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu entrichten. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, wird die Sicherung der Daten (Cloud Backup) und laut Vertrag zu erbringende Support durch die Schnepf GmbH nach 10 Werktagen eingestellt.
1.3 Gültigkeit: Der Wartungsvertrag verlängert sich automatisch ins nächstfolgende Kalenderjahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrages (Gültigkeit bis 31.12. des jeweils aktuellen Jahres) eine schriftliche Kündigung per Post oder an unsere Email-Adresse office@schnepf.at eingegangen ist.
1.4 Bei Kündigung des Wartungsvertrages wird auch die Datensicherung (Cloud Backup) sofern diese bei Vertragsabschluss geordert eingestellt. Für die Datenübertragung hat der Kunde ein entsprechendes Speichermedium bereitzustellen, um die Daten aus dem Cloud Backup zu übertragen. Der Übertrag der Daten ist kostenpflichtig. Die Daten werden nach vollständiger Übertragung aus unserer Datenbank unwiderruflich gelöscht.
2.1 Alle Angebote der Schnepf GmbH sind grundsätzlich freibleibend und sind vom Kunden zu unterzeichnen. Der Vertrag zur Erbringung von Service- und Wartungsleistungen gilt als abgeschlossen, wenn Schnepf GmbH dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zum unterzeichneten Angebot übermittelt hat. Vom Kunden abgeänderte Bedingungen des Angebots werden nicht zum Vertragsinhalt, es sei denn diese werden von Schnepf GmbH in der Auftragsbestätigung oder sonst in Schriftform ausdrücklich bestätigt. Ebenso bedürfen Vertragsänderungen, Storni und sonstige Vereinbarungen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Schnepf GmbH.
2.2 Die Leistungskategorien EXKLUSIV WV, PREMIUM WV und BASIC WV sind im Anschluss zu diesen AGB WARTUNGSVERTRAG abschließend beschrieben.
2.3 Die Vertragsparteien kommen überein, dass Leistungen, welche nicht explizit in der jeweiligen Leistungskategorie genannt oder beschrieben sind, nicht vom Vertragsgegenstand umfasss und sohin nicht geschuldet sind. Klrastellend wird festgehalten, dass insbesondere die nachstehenden Leistungen bei keiner der Leistungskategorien umfasst sind:
- Umstellungen der Software auf ein anderes Hardwaresystem*
- Beratungen in allen Fragen des Einsatzes oder der Anwendung des Softwareproduktes*
- Erstellungen von Individuallprogrammen*
- Schulungen am Telefon und/oder über Fernwartung
- Erweiterung der Software nach speziellen Wünschen und Anforderungen des Kunden*
- Support und Auskünfte zu nicht bei Schnepf GmbH lizenzierter Sostware und Hardware*
- Soft- Hardwareumstellungen, die durch einen Wechsel der Runtime-Versionen oder des Entwicklungswerkzeuges notwendg werden
- Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, insbesondere durch eigenmächtig
vorgenommene Modifikationen an der Software, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden*
- Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch Umweltbedingungen am der Hardware des Kunden, durch Fehler oder Nichtleistung der
Stromversorgung, durch fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von Schnepf GmbH zu vertretende Einwirkungen verursacht werden*
- Entfernung von Computerviren, Malware, Trojaner oder sonstiger Schadsoftware*
* Diese Leistungen können kostenpflichtig bei Schnepf GmbH in Auftrag gegeben werden.